Der Schweizer Travelblogger schreibt, die LTU nimmt kostenlos den Weihnachtsbaum mit? Na, wenn das mal kein Scherzchen ist. In den Gepäckbestimmungen der LTU kann ich darüber jedenfalls nichts entdecken. Besser vorher mal nachfragen, bevor man dann mit dem Weihnachtsbaum in der Hand am Check-In steht und ihn im Ernstfall dort zurücklassen muss. Vielleicht gilt das auch nur für Schweizer 😉
Archiv für November 2006
Microsoft Office Reisetipps
Nützlichkeiten für MS-Office-Anwender.
Wer mit MS-Word, Outlook, Excel oder anderen MS-Office-Programmen arbeitet, kann sich auf der Website von Microsoft-Office-Online diverse kleinen Helferchen für die Reiseplanung downloaden. Von Checklisten über Reiserouten, Beschwerdebriefen bis hin zur Fotoverwaltung ist alles dabei: Tipps für Reisende – für Microsoft Office.
Hausfrauentipp fürs Flugzeug
Preiswert und praktisch. Von führenden Frischhalteexperten empfohlen.
Seit Anfang November gilt die neue EU-Verordnung zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck im Flugverkehr (siehe unten). Der besondere Tipp: Der Zipper-Ziploc-1-Liter-Plastikbeutel von Melitta Toppits erfüllt genau die strengen Sicherheitsvorschriften. Das nenn ich mal praktisch. Wer das Teil nicht kennt, so siehts aus. Kinderleichtes Öffnen und Verschließen. Und ZZZZip.
(nicht verwandt oder verschwägert und Provision gibts für den Extra-Tipp auch nicht)
Nachfolgend aufgeführte Gegenstände dürfen auf allen Flügen innerhalb der EU nicht mitgenommen werden: Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz; dazu gehören z.B. Getränke, Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Cremes, Zahnpasta, Suppen, es sei denn, die einzelnen Behältnisse haben jeweils ein Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml und werden zusammen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. mit integriertem Reißverschluss sog. Zipper o. ä.), der bis zu einem Liter Fassungsvermögen haben darf, transportiert.
Zitat: Bundesministerium des Innern, Erhöhte Luftsicherheitsmaßnahmen auf deutschen Flughäfen