Welche Rechte haben Flugreisende bei Verspätung, Annulierung oder Überbuchung ihrer Flüge? Seit Januar gelten EU-weit höhere Entschädigungen. Davon profitieren Fluggäste, die eine bestätigte Buchung besitzen und von einem EU-Flughafen starten. Darüber hinaus gelten sie auch für Flüge von Drittstaaten in die Europäische Union, wenn eine EU-Airline fliegt sowie für Flüge im Rahmen von Pauschalreisen. (Stiftung Warentest)
Rechte von Fluggästen Ein übersichtliches Merkblatt der Europäischen Union gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen:
pdf Merkblatt Fluggastrechte
Annullierung / Überbuchung
Passagiere erhalten zwischen 250 und 600 Euro als finanzielle Entschädigung – je nach Flugstrecke. Als Entschädigung übernehmen die Gesellschaften auch die Kosten für Ersatz- oder Rückflug, Übernachtung, Verpflegung, Telefon oder Fax.
Verspätung
Verspätet sich eine Maschine, haben Passagiere Anspruch auf Verpflegung und werden bei Bedarf im Hotel untergebracht. Gefährdet die Verspätung den weiteren Reiseverlauf oder ein Teil davon, haben Fluggäste Anspruch auf Erstattung der gesamten oder anteiligen Reisekosten. Diese neuen Regeln für Verspätungen gelten:
* für Flüge bis zu 1 500 km ab einer Verspätung von zwei Stunden.
* für Flüge über mehr als 1 500 Kilometer innerhalb der EU oder zwischen 1 500 und 3 500 km außerhalb der EU ab drei Stunden Verspätung.
* für alle anderen Flüge ab vier Stunden Verspätung.
Übersichtliche Darstellung der Regelungen für Entschädigung…