Bei der Rückreise finden Zollbeamte im Reisegepäck immer wieder Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen. Reisende machen sich strafbar, doch der Schaden für die Natur ist nicht mehr rückgängig zu machen.
Auf der Seite Artenschutz im Urlaub von Bundeszollverwaltung und Bundesamt für Naturschutz kann man vor der Reise feststellen, welche geschützten Tiere und Pflanzen (sowie Erzeugnisse daraus) in Urlaubsländern angeboten werden.
Basis für diese Liste sind die täglichen Beschlagnahmen der Zollstellen. Sie spiegeln deutlich Kaufverhalten und Angebotssituation mit geschützten Arten. Vorsicht ist selbst beim Strandspaziergang und bei Streifzügen durch die Natur geboten – viele Muscheln und Schnecken, Pflanzen und Korallen sind geschützt und dürfen nicht mitgenommen werden – auch in Deutschland.
– Artenschutz im Urlaub – Informationsseite vom Zoll, mit interaktiver Weltkarte.
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